AGB

§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich

Für die Geschäftsbeziehungen zwischen der Omnia Solar GmbH, Kaufbeurer Straße 8, 87437 Kempten (nachfolgend „Verkäufer“ genannt) und ihren Kunden (nachfolgend „Käufer“ genannt) gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Vereinbarungen, auch widersprechende Geschäftsbedingungen des Kunden, werden zurückgewiesen. Diese gelten nur nach schriftlicher Bestätigung durch die Omnia Solar GmbH.

§ 2 Angebot und Vertrag

Das Angebot beschreibt die von der Omnia Solar GmbH zu liefernden Produkten und Leistungen, ggf. auch die vom Kunden zu erbringenden Vorarbeiten, und stellt kein bindendes Angebot auf Abschluss eines Vertrages dar. Der Kunde wird hierdurch lediglich aufgefordert, seinerseits ein Angebot abzugeben.

Der Vertrag wird erst mit der Auftragsbestätigung durch die Omnia Solar GmbH wirksam.

§ 3 Preis

Die Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Bitte beachten Sie, dass der Angebotspreis die bei der Angebotserstellung gültige Mehrwertsteuer ausweist. Bei Rechnungsstellung wird der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültige Mehrwertsteuersatz angewendet.

Wird die Leistung später als 4 Monate nach Vertragsabschluss erbracht, ist die Omnia Solar GmbH bei einer eingetretenen Lohn- und/oder Materialpreiserhöhung berechtigt, den Preis entsprechend anzupassen, soweit die Verzögerung vom Kunden zu vertreten ist.

§ 4 Zahlung

Entstandene Kosten für Beratungs- und Konzeptionsarbeiten sowie eine Anzahlung für Material werden unmittelbar nach der Auftragsbestätigung in Höhe von 70% des Bruttoverkaufspreises in Rechnung gestellt. Erst nach Abnahme der Installationsarbeiten erfolgt die abschließende Berechnung von 30% des Bruttoverkaufspreises im Rahmen der Schlussrechnung. Eventuelle Verzögerungen beim Zählertausch, verursacht durch den Netzbetreiber, haben keinen Einfluss auf Rechnungsstellung und Zahlungsziele.

Die Rechnungsstellung erfolgt zeitnah im Voraus zu den genannten Fälligkeitsterminen. Schecks und/oder Wechsel werden nicht akzeptiert. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts oder die Aufrechnung durch den Kunden ist nur hinsichtlich unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Forderungen zulässig, die aus diesem Rechtsverhältnis stammen.

§ 5 Liefer- und Leistungsfristen, Rücktritt vom Vertrag, Gefahrenübergang

Sofern nicht ausdrücklich ein Fixtermin vereinbart wurde, der als solcher schriftlich zu bezeichnen ist, sind die von der Omnia Solar GmbH angegebenen Lieferfristen stets unverbindlich. Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder nicht von der Omnia Solar GmbH verschuldeter Ereignisse verlängern Liefer- und Fixtermine entsprechend, ohne dass dadurch Ansprüche des Kunden entstehen. Verzögert oder unterbrochen der Kunde die Leistungsausführung aufgrund von Gründen, die im Einflussbereich des Kunden liegen, trägt der Kunde die dadurch entstehenden Mehrkosten.

Die Omnia Solar GmbH ist berechtigt, vom Vertrag auch hinsichtlich eines noch offenen Teils der Lieferung oder Leistung zurückzutreten, wenn keine erste Teilzahlung 14 Tage nach Auftragsbestätigung auf dem Konto der Omnia Solar GmbH eingegangen ist oder falsche Angaben über die Kreditwürdigkeit des Kunden gemacht wurden oder objektive Gründe hinsichtlich der Zahlungsunfähigkeit des Kunden entstanden sind, z. B. die Abweisung der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels kostendeckenden Vermögens. Dem Kunden wird vor dem Rücktritt die Möglichkeit eingeräumt, eine Vorauszahlung zu leisten oder eine taugliche Sicherheit zu erbringen.

Die Gefahr des Untergangs, des Verlustes oder der Verschlechterung der Ware geht mit Abschluss der Installation und bei ausschließlicher Lieferung mit der Anlieferung der Liefergegenstände auf den Kunden über, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen.

§ 6 Warenanlieferung

Die Anlieferung erfolgt verzollt.

Der Kunde muss jedoch am Tag der Anlieferung zur Annahme anwesend sein und dafür Sorge tragen, dass die Anlieferung per LKW erfolgen kann. Eine freie Befahrbarkeit des Arbeitsbereiches mittels LKW über befestigte Wege oder Straßen wird vorausgesetzt.

Für bei der Anlieferung entstehende Flurschäden sowie für eventuelle Mehrkosten wegen der Verletzung der Pflichten des Kunden gemäß § 6.2 (z. B. Kosten für neuerliche Anfahrt) haftet die Omnia Solar GmbH nicht. Im Übrigen gelten die Haftungsvereinbarungen gemäß Abschnitt 9 dieser AGB.

Der Kunde hat sicherzustellen, dass ein sicherer Lagerplatz für die Anlagenkomponenten zur Verfügung gestellt wird. Es obliegt ihm, eine ausreichende Versicherungsdeckung zu gewährleisten.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller vom Kunden geschuldeten Beträge Eigentum der Omnia Solar GmbH.

§ 8 Gewährleistung und Garantie

Die Gewährleistungsrechte des Kunden richten sich nach den allgemeinen gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nicht etwas anderes bestimmt ist.

Gebrauchte Kaufgegenstände, einschließlich gebrauchter Zubehör- und Ersatzteile, werden unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft, sofern der Kunde kein Verbraucher ist. Bei Neuware wird vereinbart, dass die gewährleistungsrechtliche Verjährungsfrist ein Jahr beträgt, sofern der Kunde kein Verbraucher ist.

Bei maschinellen und elektrotechnischen/elektronischen Anlagen oder Teilen davon, bei denen die Wartung Einfluss auf die Sicherheit und Funktionsfähigkeit hat, beträgt die Gewährleistung 1 Jahr. Wird dem Anlagensteller die Wartung übertragen, beträgt auch in diesem Fall die Gewährleistungszeit 2 Jahre. Die Frist läuft ab Fertigstellung, spätestens bei Abnahme innerhalb von 4 Wochen nach Fertigstellung vorbehaltlich einer ordnungsgemäßen Wartung durch uns.

Es gelten die jeweils zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen Herstellergarantie- und Gewährleistungsbedingungen.

Der Kunde hat Mängel unverzüglich schriftlich an die Omnia Solar GmbH mitzuteilen. Die Gewährleistung erfolgt nach Wahl der Omnia Solar GmbH durch Reparatur oder Ersatz der mangelhaften Teile, Austausch oder – jedoch nur, wenn die Funktion der Anlage nicht beeinträchtigt ist – durch rückwirkende Preissenkung.

Die Omnia Solar GmbH übernimmt keine Garantie für die tatsächliche Gewährung einer Finanzierung, Subvention oder Förderung an den Kunden.

Die Omnia Solar GmbH übernimmt, sofern nicht ausdrücklich als solche erklärt, keine Garantien.

Die dem Kunden im Rahmen der Angebotserstellung mitgeteilten Einspeisungsertragsprognosen sind nicht verbindlich und stellen keine Ertragsgarantie oder -zusicherung dar. Bei dem Berechnungsmodell handelt es sich um eine Schätzung und nicht um eine berechenbare zukünftige Leistung der Photovoltaikanlage, da das tatsächliche Ertragsergebnis von verschiedenen Unsicherheitsfaktoren abhängig ist, die auch von äußeren, nicht beeinflussbaren oder sich ändernden Begebenheiten abhängen können (z. B. Wetter).

§ 9 Haftung

Für andere als durch Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit entstehende Schäden haftet die Omnia Solar GmbH nur, soweit diese Schäden auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln oder auf schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch die Omnia Solar GmbH oder deren Erfüllungsgehilfen beruhen. Vertragswesentlich ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertrauen darf. Hierzu gehört nicht das Bemühen der Omnia Solar GmbH, eine Finanzierung, Subvention oder Förderung für den Kunden zu erlangen. Der Haftungsausschluss gilt auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Omnia Solar GmbH.

Eine darüberhinausgehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen. Ansprüche aus einer von der Omnia Solar GmbH gegebenen Garantie für die Beschaffenheit des Kaufgegenstands und dem Produkthaftungsgesetz bleiben bestehen und hiervon unberührt.

Der Kunde ist für die Erfüllung sämtlicher bauplanungs- und bauordnungsrechtlicher Voraussetzungen selbst verantwortlich. Dies umfasst auch und insbesondere baustatische Aspekte sowie Arbeiten am Erdreich und Grabungen, die durch die Ausführung der beauftragten Leistungen betroffen sein können. Änderungen, Ergänzungen und Nachbesserungen, die wegen unterlassener oder unvollständiger Übermittlung von Informationen an die Omnia Solar GmbH erforderlich werden, gehen zu Lasten des Kunden.

§ 10 Datenschutzerklärung

Alle zur Durchführung des Auftrags erforderlichen personenbezogenen Daten werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen erhoben, gespeichert, verarbeitet und genutzt. Personenbezogene Daten werden von der Omnia Solar GmbH nur dann erhoben, genutzt und weitergegeben, wenn dies gesetzlich erlaubt ist oder die Nutzer in die Datenerhebung eingewilligt haben. Die für die Bearbeitung eines Auftrags notwendigen Daten, wie z. B. Name und Adresse, werden im Rahmen der Durchführung des Vertrages an die mit der Lieferung des Kaufgegenstands beauftragten Unternehmen oder an andere im Rahmen der Vertragserfüllung durch die Omnia Solar GmbH eingesetzte Dritte weitergegeben. Es wird versichert, dass personenbezogene Daten im Übrigen nicht an Dritte weitergegeben werden, es sei denn, dass dazu eine gesetzliche Verpflichtung besteht oder der Kunde vorher ausdrücklich eingewilligt hat. Soweit zur Durchführung und Abwicklung von Verarbeitungsprozessen Dienstleistungen Dritter in Anspruch genommen werden, werden die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes eingehalten.

§ 11 Schriftformerfordernis

Änderungen und Ergänzungen des Vertragsverhältnisses sowie mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.

§ 12 Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht

Erfüllungsort ist Kaufbeurer Straße 8, 87437 Kempten.

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. aus dem auf deren Grundlage zustande kommenden Verträgen ist im Verkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen Kempten.

Für diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der Omnia Solar GmbH und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter ausdrücklichem Ausschluss der Regelungen des Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.

§ 13 Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.